Das Gründungsdatum ist der 18. März 1906. Der Verein führt den Namen Sportverein Gelsenkirchen – Hessler 06 e.V.
Die Vereinsfarben sind Blau – Weiß.
Der Verein hat seinen Sitz in Gelsenkirchen und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Nr. VR 0959 eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein ist dem Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen e.V. angeschlossen.
Der Verein besteht aus:
Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die sämtliche Angebote des Vereins/der Abteilung, der sie angehören, im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen können und/oder am Spiel- und Wettkampfbetrieb teilnehmen können.
Für passive Mitglieder steht die Förderung des Vereins oder bestimmter Vereinsabteilungen im Vordergrund. Sie nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht.
Außerordentliche Mitglieder sind juristische Personen.
Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied:
Über den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand auf Antrag. Zur Antragstellung ist jedes Mitglied berechtigt. Der Antrag auf Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied samt Begründung zuzuleiten. Das betroffene Mitglied wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von 3 Wochen zu dem Antrag auf Ausschluss Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist ist vom Gesamtvorstand unter Berücksichtigung einer zugegangenen Stellungnahme des betroffenen Mitglieds über den Antrag zu entscheiden.
Der Gesamtvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der Ausschließungsbeschluss wird mit Bekanntgabe an das betroffene Mitglied wirksam. Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich mit Gründen mittels (eingeschriebenen) Briefes mitzuteilen. Dem betroffenen Mitglied steht gegen den Ausschluss kein Beschwerderecht zu. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unberührt. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Gesamtvorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Zahlungsverpflichtungen (Beiträge, Umlagen, Gebühren etc.) in Verzug ist. Der Beschluss über die Streichung darf durch den Gesamtvorstand erst dann gefasst werden, wenn nach Versendung der zweiten Mahnung 3 Wochen verstrichen sind und dem Mitglied in der zweiten Mahnung die Streichung bei Nichtzahlung angekündigt worden ist. Der Beschluss über die Streichung ist dem Mitglied per Brief mitzuteilen.
Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung ist für folgende Vereinsangelegenheiten zuständig:
Weitere Aufgaben können durch Antrag ergänzt werden.
Der Gesamtvorstand besteht aus:
Aufgaben des Gesamtvorstandes sind insbesondere:
Die Vereins- und Organämter werden ehrenamtlich ausgeübt, sofern nicht diese Satzung etwas anderes bestimmt.
Soweit die Satzung nicht etwas Abweichendes regelt, ist der geschäftsführende Vorstand ermächtigt, durch Beschluss nachfolgende Ordnungen zu erlassen.
Die Abteilungen beschließen Abteilungsordnungen;
Abteilungsordnungen bedürfen der Genehmigung des Gesamtvorstandes.
Die Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.
Friedrich-Ludwig-Jahn-Platz, Vereinssatzung vom 17.03.2017